Autorenschaft, Autorenrecht

In dem Gedicht  „Fragen eines lesenden Arbeiters“ formuliert Bertolt Brecht eine deutliche Kritik an der üblichen Geschichtsschreibung.

„Wer baute das siebentorige Theben?
In den Büchern stehen die Namen von Königen.
Haben die Könige die Felsbrocken herbeigeschleppt? (…)“
 
Verallgemeinernd kann man diese ersten drei Zeilen auch als polemische Infragestellung der gängigen Autorenschaft verstehen. Welche Person, welcher Name wird mit einem Gebäude in Verbindung gebracht? Wer ist der „Erbauer“, der „Macher“? Der Architekt, der Bauherr, das Bauunternehmen oder der Bauarbeiter?
Als Art-Designer war ich mehr als  vierzig Jahren lang allein verantwortlich für die Ideengebung, die Gestaltung aller Produkte und Dienstleistungen, für das komplette Erscheinungsbild, die Corporate Identity eines Unternehmens.
Wenn der Architekt auf seiner Autorenschaft besteht, verletzt er keinesfalls die Würde eines (lesenden) Arbeiters. (Das ist vermutlich auch bei Brecht nicht so gemeint.) Der Architekt steht unbestritten in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit „seinem“ Bauwerk. Im besten Fall erklärt der Architekten-Name die Besonderheit oder Einzigartigkeit des Objekts.
So viel Respekt sollte möglich sein.

P.S. Ein völlig anderes Bild zeigt der Abspann am Ende eines Films. Heute wird in vielen Fällen eine Form verwendet, bei der im Vorspann nur die Namen der wichtigsten Darsteller, der Produzenten und des Regisseurs eingeblendet werden. Nach dem Film folgt noch ein umfangreicher Abspann, bei dem nahezu alle Beteiligten erwähnt werden.