Darf man … (g) .

… wenn das Unternehmen selber über kein hochwertiges Foto verfügt, in der Not auf Bildmaterial anderer Unternehmen hinweisen?

Solange sich das schlechte Gewissen in Grenzen hält und es zu keinen Verstimmungen in der Beziehung zu den betroffenen Unternehmen kommt, ja.